Steuerberatung am 24.07.2019
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub entsteht beim Arbeitnehmer für diese Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Im Streitfall hat der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen gefordert. Das Bundesarbeitsgericht hat hier seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es bei der Entstehung von Urlaubsanspruch nicht auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses sondern auf die geleistete Arbeit ankommt.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
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