Lohnbuchhaltung am 01.11.2013
Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 29.06.2013 wurde verkündet, dass die Übertragung von Datenverarbeitungsgeräten (z.B. Notebook, Tablet-PC, Smartphone) von Arbeitgeber an Arbeitnehmer mit der pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent versteuert werden kann. Bisher war diese Regelung nur bei Personalcomputern anzuwenden. Des Weiteren ist aber nicht nur die Übertragung steuerbegünstigt. Die private Mitbenutzung dieser Geräte ist steuerfrei und muss weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung unterworfen werden. Auch hier wurde die Ermäßigung vom PC auf Datenverarbeitungsgeräten allgemein erweitert.
Praxistipp: Wollen Sie Ihrem Arbeitnehmer etwas Gutes tun und gleichzeig die nächste Gehaltserhöhung nach hinten verschieben? Dann bieten Sie ihm doch die private Mitbenutzung dieser Geräte mit an.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
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