Steuerberatung am 30.06.2021

Was man als Onlinebesteller (Privatperson sowie Betrieb) dabei beachten muss (Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzollung von Einkäufen außerhalb der EU)

In Zeiten der Corona Krise sind Internetbestellungen aufgrund der Schließungen des Einzelhandels vor Ort meist unumgänglich geworden und haben stark zugenommen. Oft ist dem Besteller jedoch nicht bewusst, dass wenn die Ware aus einem Drittland (z.B. USA, China, Kanada) kommt, er als Zollschuldner Einfuhrabgaben zu entrichten hat und eine Zollanmeldung abgeben muss. Falls die Einfuhrabgaben nicht bezahlt werden, handelt es sich hier um eine Zollhinterziehung, welche genauso wie die Steuerhinterziehung strafbar ist. Aufgrund dessen wollen wir Sie über die Neuerungen in diesem Bereich informieren.

Für Warenbestellungen innerhalb der europäischen Union fallen weder Zölle noch Einfuhrumsatzsteuer an.

 

Bisherige Regelung (gültig bis 30. Juni 2021)

Für Sendungen mit geringem Wert, Sachwert nicht höher als 22 EUR (Freigrenze), waren alle Sendungen von Waren einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer. Der Sachwert ergibt sich aus dem Betrag, welcher für die Ware bezahlt wurde. Sollten im Rechnungsendbetrag Versandkosten enthalten sein, welche nicht extra ausgewiesen worden sind, verbleiben diese im Sachwert.

Bei einem Wert zwischen 22 EUR und 150 EUR sind die Sendungen zwar zollfrei, jedoch nicht frei von der Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder 7%).

Des Weiteren können auch Verbrauchersteuern für bestimmte Produkte anfallen. Dies ist z.B. bei alkoholischen Produkten, Kaffee und kaffeehaltigen Gütern sowie Tabakwaren der Fall. Diese Steuern fallen unabhängig vom Wert der Waren an.

Übersteigt der Warenwert 150 EUR greifen Zolltarife, sodass die Behörden die Einfuhrabgaben anhand dieser sowie aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer errechnen. Die Abgaben beim Zoll für diese Internetbestellungen werden einzeln berechnet. Dies bedeutet, dass die Zollgebühren, die Einfuhrumsatzsteuer sowie eventuelle Verbrauchersteuer berücksichtigt werden.

Besteht ein Abkommen der EU und dem Staat, können Zölle für verschiedene Waren auch wegfallen.

 

Regelung seit 1. Juli 2021

Die Freigrenze bei Kleinsendungen bis 22 EUR bei der Einfuhrumsatzsteuer wurde abgeschafft. Dies bedeutet, dass auf alle Warenlieferungen außerhalb der EU die Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder 7%) zu entrichten ist. Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben
(= Kleinstbetragsregelung).

Des Weiteren müssen sämtliche Waren mit einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden. Vereinfachungen, die bisher für Sendungen bis zu 22 EUR vorgesehen waren, entfallen. Die Zollmeldung übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, als der zuständige Post- bzw. Kurierdienst für den Besteller. Der Beförderer zahlt meist auch die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. Für diese Leistungen fallen häufig Servicepauschalen an.

Bei einem Sachwert von 150 EUR ist die Einfuhr weiterhin zollfrei. Die bisherige Wertgrenze von 150 EUR bleibt also auch nach dem 1. Juli 2021 bestehen.


Beispiel:

Sie bestellen in Südkorea eine Handyhülle im Wert von 10 EUR. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt
19 Prozent.

Rechnungsbetrag (=Sachwert): 10 EUR

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer:

10 EUR x 19 Prozent = 1,90 EUR

Die Sendung ist zollfrei, da der Sachwert 150 EUR nicht übersteigt. Verbrauchsteuern fallen hier keine an. Als Besteller müssen Sie somit noch 1,90 EUR Einfuhrumsatzsteuer an die Zollbehörden bezahlen. Des Weiteren ist eine elektronische Zollanmeldung vorzunehmen.

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Aenderungen_ab_01072021/aenderungen_ab_01072021_node.html

Durch die Streichung der Wertgrenze möchte die EU faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer sichern, da Unternehmen außerhalb der EU bisher bei Warenlieferungen bis 22 EUR keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen mussten.

Gerne beraten wir Sie sowohl steuerlich als auch rechtlich im Bereich des Onlinehandels. Rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Sie!

 

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