Einkommensteuer am 09.08.2013

Werden Freiberufler in eine bestehende Sozietät aufgenommen, ist es üblich, den bisherigen Sozien einen Ausgleich für den von ihnen geschaffenen Praxiswert zu zahlen. Dies stellt einen sofort zu versteuernden Veräußerungsgewinn dar.

Um dem zu entgehen, wurde bisher das sogenannte Gewinnvorabmodell angewendet. Anstatt einer Ausgleichszahlung, gibt sich der neu aufgenommene Freiberufler über mehrere Jahre mit einer geringeren Gewinnbeteiligung zufrieden. Die Altsozien erhalten dann einen entsprechend höheren Gewinnanteil. Dieser stellt steuerlich gesehen keinen Veräußerungsgewinn, sondern einen laufenden Gewinn dar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dieses Modell jetzt offiziell anerkannt. Ob jedoch auch eine im Vorhinein beschlossene Begrenzung des Gewinnanteils der Altsozien für das Gewinnvorabmodell unschädlich ist, wird demnächst vom Bundesfinanzhof entschieden.

Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.

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