Steuerberatung am 24.07.2019
In welchen Fällen führt eine sogenannte Überspannungsentschädigung (Zahlung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung) zu steuerpflichtigen Einkünften? Das Recht zur Verlegung der Leitung wird im Grundbuch durch eine Dienstbarkeit abgesichert. Ähnliches gilt auch für andere ober- oder unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen wie z.B. Gas, usw. Grundsätzlich wir unterschieden, ob sich das Grundstück im Privat- oder Betriebsvermögen befindet und ob die Nutzungsüberlassung zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ist:
1) Grundstück ist im Privatvermögen:
à nicht steuerbare Einnahmen, da in wirtschaftlicher Sicht keine Nutzungsüberlassung, sondern
dauerhafte Wertminderung
à Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
2) Grundstück befindet sich im Betriebsvermögen:
a) Eingetragene Dienstbarkeit ist zeitlich unbefristet (=Wertminderung) à
Entschädigung ist im Jahr der Gewährung/Vereinnahmung gewinnerhöhend zu erfassen
b) Entschädigung ist zeitlich begrenzt (=Nutzungsüberlassung) à je nach Gewinnermittlungsart:
- Bilanzierung: im Jahr der vertraglichen Vereinbarung gewinnerhöhend zuerfassen (auf Antrag
Rechnungsabgrenzungsposten möglich, der entsprechend der Laufzeit aufzulösen ist;
bei unbekannter, aber begrenzter Laufzeit kann dieser über 25 Jahre aufgelöst werden)
- Einnahmenüberschussrechnung: im Zuflußjahr gewinnerhöhend erfassen
- §13a (Land- und Forstwirtschaft): bei der Entschädigung handelt es sich um vereinnahmte
Miet- und Pachtzinsen.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
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