Einkommensteuer am 12.04.2022
Warum Eltern- und Mutterschaftsgeld nicht wirklich steuerfrei sind
Das Eltern- sowie das Mutterschaftsgeld sind zwar steuerfrei, unterliegen allerdings bei der Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
Das heißt, dass zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer das Eltern- / Mutterschaftsgeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden muss.
Beispiel Veranlagungsjahr 2021:
- Zu versteuerndes Einkommen: 36.000 €
- Eltern- oder Mutterschaftsgeld: 5.000 €
- Insgesamt: 41.000 €
- Einkommensteuer lt. Einkommensteuer-Grundtabelle auf 41.000 € -> 8.681 €
- Ermittlung Progressionssatz anhand der Einkommensteuer auf 41.000 €: (8.681 € x 100 / 41.000 €) 21,1731 %
- Tatsächliche Einkommensteuer: (36.000 € x 21,1731 %) 7.622 €
- Einkommensteuer ohne Eltern- / Mutterschaftsgeld lt. Einkommensteuer-Grundtabelle auf 36.000 € -> 6.986 €. Steuersatz: (6.986 € x 100 / 36.000 €) 19,4056 %
Hier wird der Steuersatz für das Einkommen i. H. v. 41.000 € berechnet. Die Einkommensteuer jedoch für das Einkommen i. H. v. 36.000 € mit dem vorher ermittelten Steuersatz.
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