Lohnbuchhaltung am 01.11.2013
Werkstudenten
Werkstudenten sind Personen, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts dient. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit dabei nicht mehr als 20 Stunden so sind Werkstudenten grundsätzlich Versicherungsfrei in den Bereichen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht grundsätzlich für alle Werkstudenten. Höhe des Arbeitsentgelts spielt dabei in allen Fällen keine Rolle.
Bei wöchentlich mehr als 20 Stunden gibt es folgende Ausnahmen:
Beschäftigung in den Abend-und Nachtstunden oder am Wochenende
Wird die Beschäftigung durch überwiegende Beschäftigungszeiten in den Abend- und Nachstunden oder am Wochenende ausgeübt, so besteht trotzdem Versicherungsfreiheit, wenn die Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. (Nachweise z.B. Vorlesungsverzeichnis, Studienbuch o. Ä.)
Überschreiten der 20-Stunden-Grenze ausschließlich während der Semesterferien
Wird eine Dauerbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in der vorlesungsfreien Zeit(Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgedehnt und danach wieder auf 20 Stunden zurückgefahren, besteht auch während der Zeit der Semesterferien Versicherungsfreiheit.
Befristete Beschäftigungen
Wird ein Student während der Vorlesungszeit an mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt und ist das Arbeitsverhältnis auf längstens 2 Monate befristet, so besteht auch in diesem Fall die Versicherungsfreiheit
Studenten in dualen Studiengängen
Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge sind auf die „berufliche Erstausbildung“ gerichtet. Sie verbinden das Studium mit einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Studienphasen und die Berufsausbildung werden sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt. Voraussetzung ist ein Abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag. Im Fall eines Dualen Studiums besteh für den Studenten die Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung.
Der Artikel spiegelt den Rechtstand zum Datum der Artikelveröffentlichung dar. Für etwaige Rechtsänderungen wird keine Haftung übernommen.
Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!
Nutzen Sie die einfache Art der Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich und rufen Sie auch gerne zurück.
Anfrage per E-Mail stellen