Testamentsvollstreckung am 16.11.2021

Das Unternehmertestament und die Testamentsvollstreckung

Der Großteil der deutschen Unternehmen sind inhabergeführt. Das bedeutet es gibt keine außerfamiliäre Geschäftsführung oder Firmenleitung. Auch wenn es schon teilweise eine Idee für einen Nachfolger gibt ist dies Nachfolge nicht geregelt. Den Tod des Unternehmers hat zwar jeder im Auge, vorbereitet sind aber nur die Wenigsten. Dies führt im ungeregelten Fall oft zum Untergang des Unternehmens, dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem Wegfall des Familieneinkommens.

Die reine Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (TVS) genügt hier nicht. Denn ein vom Nachlassgericht bestellter TVS hatte keine Einblicke in das Unternehmen bzw. die Möglichkeit mit dem Unternehmer vorher direkt über Wünsche und Details zu sprechen. In schlimmsten Fall kann die hier entstehende zeitliche Lücke zwischen Tod und Bestellung schon das Ende des Unternehmens bedeuten.

Das Unternehmertestament ist neben dem Testament (letztwilligen Verfügung) eine Vielzahl von Verträgen und Vollmachten die das Überleben des Unternehmens und die Absicherung der Unternehmerfamilie regelt. Bei der Gestaltung eines solchen Regelwerkes sollten dann auch noch Notfälle wie kurz- oder langfristige Geschäftsunfähigkeit, sei es durch Krankheit oder Unfall, abgesichert werden.

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