Der Schutz der personenbezogenen Daten wurde im Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter einen besonderen Schutz gestellt.

Damit Daten ausreichend geschützt sind, muss ein Unternehmen verschiedene Vorschriften erfüllen. Zum Beispiel sollte es über ein Datenschutzkonzept verfügen, in dem u.a. geregelt ist, welche Daten wie lange gespeichert werden.

Wer muss sich an die DSGVO halten?

Die neue EU-Verordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter, die für das Unternehmen mit sensiblen Daten in Berührung kommen, benötigen einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten.